„Für eine restriktive Rüstungsexportpolitik brauchen wir verbindlichere Regeln und wollen daher mit unseren europäischen Partnern eine entsprechende EU-Rüstungsexportverordnung abstimmen. Wir setzen uns für ein nationales Rüstungsexportkontrollgesetz ein. (…) Wir erteilen keine Exportgenehmigungen für Rüstungsgüter an Staaten, solange diese nachweislich unmittelbar am Jemen-Krieg beteiligt sind.“
(Koalitionsvertrag der „Ampel-Koalition“)
Im Koalitionsvertrag ist das Ziel einer restriktiven Rüstungsexportpolitik, unter anderem durch ein Rüstungsexportkontrollgesetz festgehalten. Damit sollte dem Rechnung getragen werden, dass grundsätzlich keine Waffenexporte in Kriegs- und Krisengebiete stattfinden sollen. Grund dafür ist, dass Waffenexporte in zahlreichen bewaffneten Konflikten die Spirale der Gewalt anheizen und zu Menschenrechtsverletzungen beitragen – wie im Krieg im Jemen.
Stattdessen sind von der Ampel-Koalition umfassende Waffenexporte bewilligt worden. Unter anderem an Länder, die am Krieg im Jemen beteiligt sind, wie an Ägypten, Bahrain, die Vereinigten Arabischen Emirate, den Sudan und Kuwait. Auch an Saudi-Arabien, das eine der Kriegskoalitionen im Jemen anführt, sind im letzten Jahr über die Beteiligung an EU-Gemeinschaftsprojekten so viele deutsche Waffenexporte genehmigt worden, wie seit 2018 nicht mehr. Bewilligt wurden ebenso Waffenlieferungen an Länder, die gegeneinander aufrüsten, wie an Pakistan und Indien, sowie an die Türkei und Zypern, an bitterarme Länder wie den Niger und Regime wie Katar, die Menschenrechte missachten.
Laut Sven Giegold, dem zuständigen Staatssekretär für ein Rüstungsexportkontrollgesetz sollen mit diesem Gesetz zukünftig „sehr bewusst Rüstungsexporte in Drittländern (….) mit denen wir Grundwerte und Sicherheitsinteressen teilen“ ermöglicht werden. Damit würden Rüstungsexporten in Krisen- und Spannungsgebiete aufgrund geopolitischer Erwägungen Tür und Tor geöffnet.
Zudem schlägt das zuständige Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vor, „dass unter den beteiligten Herstellernationen künftig mit Mehrheit über einen Export entschieden wird – je nach Anteil am fraglichen Rüstungsgut.“ Die Möglichkeit, Waffenexporte zu stoppen, würde damit erheblich erschwert.
Im Hamburger Programm der SPD heißt es: „Rüstungsgüter sind keine normale Handelsware. Die Einhaltung der Menschenrechte, gute Regierungsführung und das Verbot, Waffen in Konfliktregionen zu liefern, sind für uns maßgeblich bei Ausfuhrgenehmigungen. Rüstungsexporte in Entwicklungsländer sind abzulehnen, weil sie die nachhaltige Entwicklung eines Landes gefährden.“
Waffenexporte entziehen den Empfängerstaaten Ressourcen, die für eine soziale, nachhaltige und zivile Entwicklung dringend benötigt werden und stärken die wirtschaftliche und politische Macht des industriell-militärischen Komplexes. Sie können Konflikte verschärfen und unsägliches Leid verursachen.
Die Welt braucht Frieden. Daher müssen Rüstungsexporte, die Krisen und bewaffnete Konflikte verschärfen und zu Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden, durch ein Rüstungsexportkontrollgesetzes in Zukunft verhindert werden. Wie im Koalitionsvertrag festgehalten, dürfen zudem keine weiteren Waffen an Länder geliefert werden, die am Krieg im Jemen beteiligt sind. Ziel muss langfristig sein, Rüstungsexporte zu überwinden und durch zivilen Handel mit einem humanen und gesellschaftlichen Nutzen zu ersetzen.