Anträge zum und Medienbeiträge vom Bundesparteitag 2023

Wir dokumentieren hier friedenspolitische Anträge und Antragsentwürfe für den Bundesparteitag der SPD, der vom 8. bis 10. Dezember 2023 stattfand. Antragsschluss war der 31. September 2023. Die hier eingestellten Anträge dokumentieren nicht eine gemeinsame Auffassung der Unterzeichner:innen dieser Kampagne, sind aber von einzelnen oder mehreren miterarbeitet oder zur Kenntnisnahme empfohlen worden. Die Dokumentation beansprucht keine Vollständigkeit, sondern dient der Vernetzung und Anregung. Ganz unten findet Ihr die Auskunft des Parteivorstands zur Antragsberechtigung zum Bundesparteitag.

Medienbeiträge vom Bundesparteitag

Film: „Friedenspolitik in der SPD, Bundesparteitag, Dezember 2023.“

Der Westen, von Marisa Lattemann, am 1012.2023: „SPD-Gruppe meutert bei Parteitag gegen Olaf Scholz – ‚Zurück zu alten Werten!‘“

Tagesspiegel via msn.com, von Julius Betschka, am 18.12.2023: „Wieder Friedenspartei statt Kriegsbereitschaft?: In der SPD mehren sich die Stimmen nach mehr Diplomatie“

Anträge zum Bundesparteitag

Mehr Diplomatie wagen

Hier findet Ihr den Aufruftext als friedenspolitischen Antrag zur Weiterleitung an den Bundesparteitag:
„Für Diplomatie und Deeskalation“

Kreisverband Erlangen sowie AG 60plus Bundesvorstand

Der Kreisverband Erlangen hat den Antrag „Mehr Diplomatie wagen!“ an den Bundesparteitag gestellt.
Ebenso hat der Bundesvorstand der AG 60plus den vom KV Erlangen gestellten Antrag „Mehr Diplomatie wagen!“ unterstützt mit folgender Begründung.

Kreisverband Erlangen

Der Kreisverband Erlangen hat die Anträge „Verzicht auf die atomare Teilhabe“ und „Keine F-35 von Lockheed“ an den Bundesparteitag gestellt.

Ortsverein Köln Ehrenfeld

Der Ortsverein Köln Ehrenfeld stellt den Antrag „Rüstungsexporte stoppen, Menschenrechte wahren“ zum Unterbezirks- und zum Bundesparteitag. Er kann sich gerne von anderen Gliederungen zueigen gemacht werden.

Arbeitskreis Frieden des Unterbezirks Köln

Hier findet Ihr den Antrag des AK Friedens des UB Köln an den UB-Parteitag und an den Bundesparteitag: Eskalation des Ukraine-Krieges verhindern – für Waffenstillstand und Verhandlungen

Landesvorstand der SPD Bremen

Hier findet Ihr den Beschluss des Landesvorstandes der SPD Bremen vom 25. August 2023 als Antrag an den Bundesparteitag: „Für eine moderne Entspannungspolitik“

Arbeitskreis Frieden und Abrüstung im Unterbezirk Nürnberg der SPD

Hier findet Ihr den Antragsentwurf des Ak FriedA SPD UB Nürnberg vom 13. August 2023: „Die fünf wesentlichen Aspekte der Friedens- und Sicherheitspolitik der SPD“

Unterbezirk Bad Tölz-Wolfratshausen

Hier findet Ihr den Antrag des Unterbezirks Bad Tölz-Wolfratshausen an Bundesparteitag, Parteivorstand, Bundestagsfraktion: „Positionen zum und Konsequenzen aus dem Krieg in der Ukraine“

Forum Demokratische Linke – Linke in der SPD e.V. (DL21)

Hier findet Ihr den Entwurf für einen friedenspolitischen Antrag der DL21, der als Antrag unter anderem von der SPD Abteilung Berlin-Dahlem zum BPT eingebracht wurde:
„Die dritte Phase der Entspannungspolitik: Gemeinsame Sicherheit und Nachhaltigkeit“

Es handelt sich hier um einen Entwurf. Ihr könnt diesen in Euren Gliederungen diskutieren und Euch als Antrag zueigen machen und ihn an den Bundesparteitag weiterleiten. Wenn Ihr Kontakt zu den Verfasser:innen herstellen und sie ggf. einladen wollt, schreibt an unsere Kontaktadresse.


Auskunft des Parteivorstands zur Antragsberechtigung zum Bundesparteitag (Stand Juli 2023):

„Gemäß § 18 Abs. 2 OrgSt haben der Parteivorstand, die Landesverbände/Landesorganisationen/ Bezirke, Unterbezirke, Gliederungsebenen oberhalb der Ortsvereinsebene (z.B. Stadtverbände), Ortsvereine, Arbeitsgemeinschaften auf Bundesebene, Themenforen und Arbeitskreise auf Bundesebene, Auslandsfreundeskreise und der Kommunalbeirat ein Antragsrecht. Inhaltliche Anträge von nahestehenden Organisationen sind nach § 18 Abs. 3 OrgSt ebenfalls zulässig. Nicht antragsberechtigt sind z.B. einzelne Mitglieder, Projektgruppen und Arbeitskreise unterhalb der Bundesebene.
Grundsätzlich ist die jeweilige Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung für die Einbringung von Anträgen zuständig. Allerdings können auch Vorstände Anträge beschließen und einbringen, müssen diese aber, wenn die Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung anders beschließt, wieder zurückziehen.
Daneben sind laut § 18 Abs. 4 OrgSt Initiativanträge aus der Mitte des Bundesparteitages möglich. Eine nähere Regelung dazu erfolgt in der Geschäftsordnung, die sich der Parteitag gibt.“